Stand April 2020, es erfolgt keine Aktualisierung
Ausbau/Erweiterung
Um die notwendige Betriebserlaubnis zu behalten, muss in der Kindertagesstätte Marksuhl die gesetzlich vorgeschriebene Mindestgröße der Grundfläche pro Kind geschaffen werden. Dies wird durch eine Erweiterung der bestehenden Einrichtung umgesetzt. Es ist beabsichtigt zwei notwendige Gruppenräume für Kinder bis 3 Jahren anzubauen. Garderobe und Sanitärbereich werden ebenfalls in dem Erweiterungsbau untergebracht. Das bestehende Gebäude wird im Zuge des Erweiterungsbaus umfassend saniert.
* Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionalstatistik, 31.12.2017