Stand April 2020, es erfolgt keine Aktualisierung
Ausbau/Erweiterung
Der Aus- und Umbau dient den bedarfsgerechten und verbesserten Betreuungsverhältnissen. Die Maßnahme ist die Voraussetzung für den Erhalt der Betriebserlaubnis. Durch einen Anbau werden weitere Räume geschaffen: zum Beispiel einen fehlenden Nebenraum, Mehrzweckraum, Speiseraum, Besprechungsraum, Schlafraum für Ü3 Jährige etc. Der Ausbau dient der Bewegungsförderung beispielsweise durch die Errichtung von Bewegungsparcours, der Gesundheitsförderung durch die Errichtung einer eigenen Küche sowie der Inklusion durch barrierefreie Zugänge. Darüber hinaus wird auch die Familienorientierung gefördert mit der Einrichtung eines Elterncafés oder eines Besprechungsraums für Elterngespräche.
* Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionalstatistik, 31.12.2017