Erklärung zur Barrierefreiheit

Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 12b Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen ist bestrebt, diesen Webauftritt im Einklang mit § 12a BGG barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.investitionspakt-integration.de

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseiten sind mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) weitestgehend vereinbar.

Bedienelemente, wie die Sortier-Auswahl, Tab- und Akkordeonsteuerung, sind grundsätzlich nutzbar, entsprechen jedoch nicht immer vollständig den erwarteten Bedienkonzepten. Dies betrifft beispielsweise die Tastaturbedienbarkeit von Tab-Modulen.

Nachfolgend aufgeführte Inhalte sind nicht bzw. nur teilweise barrierefrei zugänglich.

  1. Die PDF der Verwaltungsvereinbarungen zwischen Bund und Ländern können nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt werden. Eine barrierefreie HTML-Version kann im Portal des Bundesanzeigers unter den Suchworten „Verwaltungsvereinbarung Investitionspakt Soziale Integration im Quartier“ und „Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung“ angesehen werden.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 10.02.2021 erstellt und am 05.01.2022 aktualisiert. Die Einschätzung basiert auf der vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen beauftragten und durch empirica mit Stand von Januar 2022 ausgeführten Selbstbewertung.

Feedback und Kontaktangaben

Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen und Informationen über Inhalte einholen, die von den gesetzlichen Bestimmungen ausgeschlossen sind.

empirica ag
Kurfürstendamm 234
10719 Berlin

E-Mail: barrierefrei-siq@empirica-institut.de

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie unter www.schlichtungsstelle-bgg.de einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) stellen.

Die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes, insbesondere zum Thema Barrierefreiheit, außergerichtlich beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Weitere Informationen zu dem Verfahren und der Antragstellung finden Sie auf den Seiten der Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG).

Kontakt Schlichtungsstelle:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon: 030 18 527 2805

E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de

Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de